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Mietbedingungen zum Mietvertrag
1. Vertragspartner: Vertragspartner sind das Freizeitzentrum Wemlighausen des Ev. Kirchenkreis Wittgenstein (genannt FZ) und die / der auf der Belegungsbestätigung genannte Gruppe / Verein / Veranstalter.
2. Miete und Abwicklung: Zwischen den Vertragspartnern wird ein Mietvertrag geschlossen. Grundlage des Mietvertrag sind die Mietbedingungen.
3. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen: Die finanzielle Abwicklung geschieht durch den Vertragspartner, vertreten durch den / die Gruppenleiter/Innen. Die erhaltene Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
4. Rücktritt / Minderbelegung: Der Rücktritt vom Mietvertrag kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Folgende Rücktrittsgebühren werden bei Rücktritt weniger als...wie folgt erhoben:
- 34 Wochen vor Mietbeginn: 25% des vereinbarten Tagessatzes
- 12 Wochen vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Tagessatzes
- 2 Wochen vor Mietbeginn: 75% des vereinbarten Tagessatzes
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweils gebuchten Zeitraumes, bzw. der Gruppengröße. Für Minderbelegungen treffen folgende Regelungen zu:
- Bei nur einer Übernachtung, Aufpreis pro Person 5,00 EUR
- Bei Belegung mit mehr als 10% weniger als angemeldete Personen, werden für jede weitere ausgefallene Person 75% des vereinbarten Tagessatzes berechnet.
5. Grund- Endreinigung: Bei der Endreinigung durch die Gruppen wird ein Pauschalbetrag je Haus erhoben:
- Gästehaus 24 Betten: 37,50 EUR
- Gästehaus 34 Betten: 50,00 EUR
Hierbei sorgen die Gruppen dafür, dass die Zimmer gesaugt, die Mülleimer geleert und Flure, Treppen, Toiletten und Gruppenräume gefegt sind. Für die Grundreinigung sorgt unser Personal. Sollte eine Gruppe keine Endreinigung vornehmen- bzw. dies nicht wollen, entstehen die 3-fachen Reinigungskosten je Haus.
6. Belegungsbestätigung Die Belegungsbestätigung des Mieters hat innerhalb von 10 Tagen nach Zugang dem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben vorzuliegen.
7. Rauchen / Alkohol Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist im gesamten Bereich des FZ nicht gestattet.
8. Das Mitbringen von Getränken und Verzehr Das Mitbringen von eigenen Getränken und Verzehr ist nicht erwünscht.
9. Nachtruhe Eine feste Regel für Nachtruhe gibt es nicht, es ist aber zu gewährleisten, dass andere Gruppen nicht in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt werden.
10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Berleburg
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